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19.02.2013 18:40:36
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DFB-Sportgericht bestätigt Lewandowski-Sperre
Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Robert Lewandowski vom Bundesligisten Borussia Dortmund wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 12. Februar 2013 und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: "Es war ein deftiges Foul, bei dem Robert Lewandowski Glück hatte, dass sich weder er noch sein Gegenspieler verletzt haben. Mit einer Sperre von drei Spielen ist er gut bedient."
Der Angreifer war in der 31. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 9. Februar 2013 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
Der Angreifer war in der 31. Minute des Bundesliga-Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 9. Februar 2013 von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
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