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05.12.2011 14:58:45
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Ligaverband beschließt Statutenänderungen mit Blick auf Financial-Fair-Play und Sicherungsfonds
Präsident des Ligaverbandes Dr. Reinhard Rauball
Frankfurt - Die Mitgliederversammlung des Ligaverbandes hat am heutigen Tag beschlossen, die in der Neufassung des UEFA-Reglements zur Clublizenzierung und zum finanziellen Fairplay enthaltenen erweiterten Vorschriften in die Lizenzierungsordnung umzusetzen.
Deutsche Proficlubs, die an UEFA-Wettbewerben teilnehmen wollen, müssen künftig diesen Anforderungen nachkommen. Die fristgerechte Erfüllung ist somit ausdrückliche Voraussetzung dafür, dass die Lizenz des Ligaverbandes auch zur Teilnahme an den UEFA-Clubwettbewerben berechtigt. Das nationale Lizenzierungsverfahren bleibt unberührt.
Neuregelung in Bezug auf den Sicherungsfonds
Darüber hinaus stimmten die Mitglieder einer Neuregelung in Bezug auf den so genannten Sicherungsfonds zu. Clubs, die diesen in Anspruch nehmen wollen, müssen dies künftig bis zum 15. April tun (bisher 30. April). Damit einhergehend werden dem Lizenznehmer bei Inanspruchnahme bis zu sechs Gewinnpunkten abgezogen (bisher drei Gewinnpunkte).
Des Weiteren wurde eine Anpassung der Spielkleidungsrichtlinie an das UEFA-Reglement beschlossen.
Neuregelung in Bezug auf den Sicherungsfonds
Darüber hinaus stimmten die Mitglieder einer Neuregelung in Bezug auf den so genannten Sicherungsfonds zu. Clubs, die diesen in Anspruch nehmen wollen, müssen dies künftig bis zum 15. April tun (bisher 30. April). Damit einhergehend werden dem Lizenznehmer bei Inanspruchnahme bis zu sechs Gewinnpunkten abgezogen (bisher drei Gewinnpunkte).
Des Weiteren wurde eine Anpassung der Spielkleidungsrichtlinie an das UEFA-Reglement beschlossen.
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